Dienstag, 20. Dezember 2005

Fiat Suisse ändert Austausch-Richtlinien für Zahnriemen

Fiat Schweiz hat letzte Woche die Händler über eine wichtige Änderung betreffend Zahnriemenantrieb in den Motoren informiert. Bislang wurden die Kontrollen des Antriebriemens bei 90'000 Kilometer empfohlen und der Austausch bei 120'00 Kilometer oder nach 5 Jahren vorgeschrieben. Nun wird das Intervall geändert, es ist nun Pflicht, den Zahnriemen bei 60'000 Kilometer und nachher bei jedem Serviceintervall auf Schäden zu prüfen und bei 120'000 Kilometer zu wechseln. Ebenso Pflicht ist es, den Zahnriemen nach 3 statt nach 5 Jahren zu erneuern, sofern die Kilometeranzahl nicht bei 120'000 Kilometer liegt. Die Austauschpflicht betrifft etliche tausend Alfas und Fiat Suisse begründet den Schritt mit der speziellen Situation und Topografie in der Schweiz. Hierzulande muss man mit Kälte, Schnee und Eis sowie Salz im Winter viel härtere Bedingungen durchstehen als in Italien, der kombinierte Stadt- und Landverkehr sowie die Topografie beanspruchen die Motoren intensiver als das in anderen Ländern der Fall ist. Fact ist, dass es etliche Alfas gibt, die in den letzten Monaten durch einen Zahnriemen-Schaden beeinträchtigt wurden. Je nach Situation kann das ein teurer Spass werden und ob Alfa Romeo hier den Schaden beheben hilft, ist noch offen. In einem der Redaktion bekannten Fall wehrt sich AR gegen eine Schadensregulierung, wird es nun aber mit der Rechtsschutzversicherung des Alfa-Besitzers zu tun bekommen. Wir versuchen, weitere Informationen zu bekommen.
Bei den neuen Diesel-Motoren im Alfa 159 gilt ein Intervall von 5 Jahren oder 150'000 Kilometer, die neuen Benzin-Motoren im Alfa 159 haben einen Kettenantrieb, der nicht getauscht werden muss.

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