Wie die Auto, Motor und Sport gestern berichtet hat, muss man nun in Deutschland auch für das Hantieren mit Taschencomputern und Notebooks Strafe zahlen. Das Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat ein Urteil gefällt, mit dem künftig Bussen ausgesprochen werden können, wenn ein Fahrer oder eine Fahrerin am Navigationsgerät oder Taschencomputer hantiert.
Ein 42-jähriger Mann, der während der Fahrt sein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, muss nun 40 Euro Bussgeld zahlen. Dies obwohl das Amtsgericht Mannheim den Mann freigesprochen hatte.
Das Amtsgericht hatte den Mann freigesprochen, weil die Strassenverkehrsordnung nur die Benutzung eines "Mobil- oder Autotelefons", nicht aber eines elektronischen Notizbuches untersagt. Laut OLG ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch aber auch ein Organizer als Mobiltelefon einzustufen, weil man damit nicht nur Daten speichern, sondern auch telefonieren kann. Wird das Urteil nicht angefochten und präziser begründet, können künftig auch Bussen für die Bedienung von Navigationsgeräten und anderen Geräten im Auto ausgesprochen werden.
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