Auch Oldtimer lassen sich in Deutschland unter Umständen als Dienstwagen steuerlich geltend machen. Dabei setzen die Finanzämter nach Angaben der Zeitschrift «auto motor und sport» zur Berechnung der Ein-Prozent-Regel die Listennotierung an. Dabei werde der Kaufpreis des Fahrzeugs aus dem Baujahr zu Grunde gelegt und nicht der in der Regel deutlich höhere Zeitwert des Wagens.
Was das steuerlich ausmacht, ist schnell berechnet: ein Mercedes 230 SL aus dem Jahr 1963 kostete damals rund 11.000 Euro - heute werde der Roadster nicht selten für 35.000 Euro gehandelt. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung beträgt deshalb nur 110 Euro, der Zeitwert würde aber bei 350 Euro liegen. Das Magazin empfiehlt, das Vorhaben in jedem Fall vorher mit dem Finanzamt zu besprechen, da es hin und wieder Probleme geben könne.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen