Wer auf Autofahrten ein GPS-Navigationsgerät mit eingebauter Warnfunktion vor Radarfallen benutzt, riskiert eine Haftstrafe oder eine Busse. Ausserdem wird das Gerät eingezogen und vernichtet, wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) schreibt. Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten seien mit einem System ausgerüstet, das Automobilisten und Automobilistinnen mit grosser Präzision vor Tempokontrollen der Polizei warnt, teilte das ASTRA mit.
Wird das GPS-Gerät mit einem Mobiltelefon verbunden, können sich die Benutzer über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen warnen. Zum Beispiel Raser, Straftäter oder alkoholisierte Autofahrer könnten so der Polizei gezielt ausweichen.
Das ASTRA macht deshalb darauf aufmerksam, dass die Benutzung dieser Geräte und auch der Handel mit ihnen illegal sind. Finden Polizeien und Zollbehörden solche Geräte, stellen sie sie sicher und erstatten Anzeige.
Zahlen zu Beschlagnahmen und Sanktionen hat das ASTRA nicht. In den vergangenen Monaten sei jedoch vermehrt für verbotene GPS-Radarwarngeräte Werbung gemacht worden, sagte ein Sprecher des ASTRA gegenüber der SDA. Das Bundesamt habe mit seinem Aufruf vor allem den illegalen Handel im Visier.
Kommentar: Kann es wirklich illegal sein, einen Navigations-Radarwarner zum GPS-Navigationsgerät hinzu zu schalten? Kaum. Es ist auch nicht illegal, sich im Twixtel über Standorte von Radargeräten und Orten mit häufigen Kontrollen zu informieren. Was ist also illegal an einem Gerät, das sich Informationen laufend aus dem Internet holt und via GPS alle Daten stündlich erneuert?
Nur die Möglichkeit, dass die Informationen einem helfen, die Radarkontrolle zu umgehen und eine Polizeikontrolle zu umfahren genügt sicher nicht, um das Gerät zu beschlagnahmen. Das Bundesamt Astra bleibt in der Medienmitteilung die Details schuldig, nach welchen Gesetzen hier vorgegangen wird. Deshalb gibt es auch keine Zahlen, wie oft Geräte beschlagnahmt werden.
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