Wie der Kleinen Zeitung in Kärnten nun zu entnehmen ist, hat sich die Polizei nun doch nicht getraut, eine Radarbusse für einen Leserbrief zu erstellen. Das Verfahren gegen den Kärntner Alfa Romeo Händler Hannes Krisper, basierend auf seinem Leserbrief, wurde eingestellt. Damals ging es hoch her, in Kärnten sollte eine Strecke der Autobahn von 130 auf 160 Km/h angehoben werden. Das passte vielen nicht...
Die Kleine Zeitung schreibt:
"Ein Leserbrief zum Thema 160 in der Kleinen Zeitung machte einen Tempo-Gegner rasend vor Wut. Er zeigte den Autor des Briefes anonym an. Der Leserbriefschreiber bekam daraufhin eine Strafverfügung zugeschickt. Erst jetzt, eineinhalb Jahre nach Erscheinen des Briefes, trat die Polizei auf die Bremse: Das Strafverfahren wurde eingestellt. "Die Meinungsfreiheit siegte", freut sich Tempo-160-Befürworter und Leserbriefschreiber Hannes Krisper.
Aber langsam: Krisper hatte auf unserer Leserbriefseite geschrieben: Ich bin die 160-Teststrecke am 22. Dezember 2005 mit 160 km/h gefahren. Zu einer Zeit also, in der es die Teststrecke offiziell noch nicht gab. Jeder, der häufig die Autobahn benutzt, weiß, dass 160 km/h keine Besonderheit seien, schrieb Krisper weiter.
Für diese Aussage bekam er sozusagen Vollgas. Fünf Monate nach Erscheinen des Briefes flatterte dem Autor die Strafverfügung ins Haus. Darin wurde er von der Polizei aufgefordert, 218 Euro zu zahlen. Denn, so hieß es: "Sie haben die zulässige Geschwindigkeit von 130 km/h erheblich überschritten, da die Geschwindigkeit laut eigenen Angaben 160 km/h betrug." Mit eigenen Angaben war der Leserbrief gemeint.
Krisper sah daraufhin rot: Er fand es "bedenklich, in einer Demokratie für Meinungsäußerung bestraft zu werden". Und: schaltete seinen Anwalt ein. Motto: Ich zahle nichts. Zuerst soll die Polizei beweisen, dass ich wirklich 160 gefahren bin. "Was macht die Polizei, wenn einer schreibt, er habe eine Bank überfallen. Wird der dann gleich verhaftet?," fragte Krisper.
Sein Anwalt Michael Mikuz legte Berufung ein. Die juristischen Argumente: Die Polizei habe keine Beweise für die Geschwindigkeitsübertretung. Es gäbe kein Radar-Foto, keine Zeugen, nichts. Die Behörde kenne nicht einmal das Kennzeichen des Pkw, mit dem Krisper die angebliche Tempo-Überschreitung "verbrochen" hat. Denn Krisper, Vertriebsleiter im Klagenfurter Autohaus Ortner, war mit einem Dienstwagen unterwegs. Mikuz: "Den Leserbrief als Grundlage für eine Bestrafung zu verwenden, ist ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung."
Theoretisch hätte Krisper die 160 km/h in dem Leserbrief auch erfinden können. Praktisch fehlten der Polizei einfach die Beweise. Spät aber doch lenkte die Behörde daher ein. Mikuz: "Wir bekamen nun die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde ohne Angabe von Gründen." Nachsatz: "Das sagt alles."
Der ganze Artikel: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/461125/index.do
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