Samstag, 22. September 2007
Falsche Angebote sind verboten!
Autohändler dürfen nicht mit Ware werben, die nicht erhältlich ist. Das schreibt das Recht in Deutschland vor. Gleich drei Händlern wurde jetzt von den Landgerichten Memmingen, Ulm und Hanau untersagt, mit dem neuen Alfa Romeo 8 C Competizione zu werben, da der Sportwagen von Alfa Romeo gar nicht verfügbar ist und die Produktionsmenge von 500 Stk. seit vielen Monaten ausverkauft ist.
Die Händler hatten bereits im Juli dieses Jahres mit dem italienischen Supersportler geworben, um die Aufmerksamkeit der Kunden zu gewinnen.
Laut "kfz-betrieb" pries einer der Händler den Wagen mit dem Zusatz "sofort lieferbar" an, ein anderer behauptete, den Sportwagen mit geringer Kilometerlaufleistung im Angebot zu haben. Die Richter untersagten nun diese Art von irreführender Werbung (LG Memmingen, Az: 2H O 1370/07, LG Ulm; Az: 10 O 86/07 KfH, LG Hanau; Az: 6 O 115/07).
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