Mittwoch, 10. Mai 2006

Mobile Navigationsgeräte mitnehmen

Mobile Navigationsgeräte sollten nicht im Auto bleiben, wenn man aussteigt und sich vom Wagen entfernt. Wie Fotoapparate und Mobiltelefone sind Navigationsgeräte nicht mitversichert, wenn das Auto aufgebrochen und das Gerät gestohlen wird. Ein Versicherungsschutz über die Fahrzeugversicherung besteht nur für fest eingebaute Systeme. Auch die Hausratversicherung ist für mobile Navigationsgeräte nicht zuständig und hat solche Wertgegenstände meist ausdrücklich ausgeschlossen.

Wer sein Navigationsgerät im Auto lässt, animiert zum Diebstahl. Da wird dann nichts ersetzt.

Keine Kommentare: