Im Nachbarland Österreich gilt ab 1. November die Pflicht zum Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen. Bei einem Verstoss gegen das Gesetz droht ein Bussgeld von 35 Euro. Wer bei entsprechender Witterung durch sommerliche Bereifung andere gefährdet, der muss eine Busse und auch eine saftige Strafe von bis zu 5000 Euro zahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn Autofahrer im Schnee liegen bleiben und dadurch Unfälle passieren.
Die Pflicht wintergerechter Bereifung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Profiltiefe mindestens 4 mm oder Schneeketten) gilt bis 15. April. Die Regelung gilt auch für ausländische Autofahrer und vor allem auf einigen Autobahnabschnitten bei andauernden Schneefällen ist es bsonders wichtig, denn dann gilt keine Ausrede mehr. Im vergangenen Winter war der Verkehr vor allem auf Autobahnen immer wieder liegengeblieben, womit die Winterreifenpflicht eingeführt wurde.
Wie der ÖAMTC immer wieder betonte, gilt die Winterreifenpflicht nicht für parkierende Fahrzeuge. Wer bei Schneefall sein Auto stehen lässt, der geht straffrei aus. Wer aber mit Sommerreifen Unfälle verursacht, wird künftig massiv zur Kasse gebeten.
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