Montag, 9. Februar 2009

Video- und Geschwindigkeitskontrollen in Österreich sind verfassungswidrig

Die bisher in Österreich vorgenommenen Abstandsmessungen im Strassenverkehr sind verfassungswidrig. Zu diesem Schluss ist das Verfassungsgericht der Alpenrepublik gekommen und hat damit einem Deutschen Recht gegeben, der sich wegen eines Bussgeldes von 140 Euro vor Gericht beschwerte und den Gang durch die Instanzen auf sich nahm. Laut Verfassungsurteil sind die zur Verkehrskontrolle benutzten videogestützten Geschwindigkeits- und Abstandmessgeräte ein Verstoss gegen die Persönlichkeitsrechte des Klägers.

Der Kläger muss nun das Bussgeld ebenso wenig bezahlen, wie viele andere, die kürzlich so aufgenommen wurden und Bussen erhalten. Wer schon gezahlt hat, bekommt sein Geld aber nicht mehr, mit der Zahlung ist der Fall bekanntlich erledigt.

Nun ist eine Erneuerung des Strassenverkehrsordnung in Arbeit, die die rechtlichen Voraussetzungen für den Kamera-Einsatz schaffen soll.

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