Samstag, 13. Oktober 2007

Urteil: Keine Rückgabe bei Mehrverbrauch

Autokäufer können einen Neuwagen nicht zurückgeben, wenn er geringfügig mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben. Das schreibt der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) als Antwort auf eine Klage in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 19/05).

Laut Gericht hat der Neuwagen durch eine Abweichung im Verbrauch keinen erheblichen Schaden, eine Rückabwicklung des Vertrages sei in diesen Fällen unverhältnismässig.

Das Gericht wies damit die Klage eines Autokäufers ab. Er wollte einen Neuwagen zurückgeben, weil er im Vergleich zu den Herstellerangaben im Stadtverkehr elf Prozent und ausserhalb der Stadt sieben Prozent mehr Benzin verbrauchte. Im Durchschnitt der Fahrzyklen lag der Verbrauch des Wagens dem Kläger zufolge um sechs Prozent höher als vom Hersteller angegeben. Der BGH hat die Klage abgeschmettert, der geringe Mehrverbrauch ist kein rechtlich relevanter Sachmangel.

Für Alfa Romeo bedeutet das Urteil in Deutschland noch kein aufatmen. Die derzeitigen Verbrauchszahlen weichen von den Angaben im Prospekt ab und es gibt etliche Kunden, die mehr als 10 Prozent Abweichung verzeichnen.

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