Samstag, 3. Januar 2009

ADAC warnt Autofahrer vor Navigationsgeräten mit Radarwarner in der Schweiz

Der ADAC hat seine Mitglieder davor gewarnt, in der Schweiz ein Navigationsgerät mit integrierten Radarstandorten zu nutzen. Die Nutzung von Navigationsgeräten und Handys mit Daten von Standorten der Radarkontrollen oder Blitz-Ampeln ist illegal und das alleinige Vorhandensein solcher Geräte im Auto kann zur Beschlagnahmung und Vernichtung und hoher Busse führen. Auch in Deutschland ist die Nutzung solcher Daten verboten aber in Germany ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einer Busse von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg. In der Schweiz ist die Nutzung eine Straftat und damit müssen Polizei und Zollbehörden gegen die Besitzer eine Anzeige erstatten, nachdem die Geräte beschlagnahmt wurden.

Zu rechnen ist mit einer hohen Geldbusse oder sogar einer Freiheitsstrafe. Zudem werden die Geräte samt und sonders eingezogen und auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind den Angaben zufolge nicht zulässig.

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