Autofahrer aus Deutschland können im Ausland im Jahr 2008 noch mit einer Schonfrist rechnen, was die Einbringung nicht sofort bezahlter Bussgelder betrifft. Die EU-Verordnung der grenzüberschreitenden Bussgeld-Bescheide hat im Jahr 2008 noch keine Wirkung, weil das Gesetz nicht so schnell umgesetzt werden kann. Reisende, die in der nächsten Urlaubssaison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können damit ein weiteres Jahr lang nicht belangt werden.
Einzig mit Österreich kennt Deutschland heute ein gegenseitiges Bussgeld-Abkommen, das auch funktioniert. Macht sich ein Autofahrer aus Deutschland in Österreich strafbar, bekommt er die Busse auch in Deutschland zugestellt und muss diese bezahlen.
Laut eine Story der ADAC Motorwelt arbeitet man in der EU mit Hochdruck an der Umsetzung einer EU-weiten Regelung, mit der alle Verkehrsteilnehmer für ihre Bussen gerade stehen müssen.
Ganz klar ist natürlich, dass eine offene Busse im Ausland bei der nächsten Einreise zu Ärger führen kann.
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