nicht immer ungerechtfertigt ausgerückt werden muss. Derjenige Unfallbeteiligte, der die Polizei zur Aufnahme eines Sachschadens ruft, muss die Unfallmeldegebühr in Höhe von 36 Euro bezahlen.
Dies gilt den Angaben zufolge jedoch nicht bei Unfällen, bei denen einer der Unfallbeteiligten sich weigert, seine Identität preiszugeben, keine Fahrzeugpapiere mitführt oder Unfallflucht begeht. Ebenfalls kostenfrei ist der staatliche Einsatz zur Aufnahme eines Parkschadens, bei Wildunfällen oder wenn ein Zeuge die Polizei alarmiert hat.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden muss die Polizei in jedem Fall verständigt werden, selbst wenn die Unfallbeteiligten nur geringfügig verletzt sind (z.B. Prellungen, Schürfwunden, etc.). Verstösse gegen diese Meldepflicht werdenals Fahrerflucht behandelt.
Bei Verständigungsproblemen mit dem Unfallgegner liegt es im Ermessen der österreichischen Gesetzeshüter, ob sie die Unfallmeldegebühr einfordern oder nicht.
Dies gilt den Angaben zufolge jedoch nicht bei Unfällen, bei denen einer der Unfallbeteiligten sich weigert, seine Identität preiszugeben, keine Fahrzeugpapiere mitführt oder Unfallflucht begeht. Ebenfalls kostenfrei ist der staatliche Einsatz zur Aufnahme eines Parkschadens, bei Wildunfällen oder wenn ein Zeuge die Polizei alarmiert hat.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden muss die Polizei in jedem Fall verständigt werden, selbst wenn die Unfallbeteiligten nur geringfügig verletzt sind (z.B. Prellungen, Schürfwunden, etc.). Verstösse gegen diese Meldepflicht werdenals Fahrerflucht behandelt.
Bei Verständigungsproblemen mit dem Unfallgegner liegt es im Ermessen der österreichischen Gesetzeshüter, ob sie die Unfallmeldegebühr einfordern oder nicht.
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