Mittwoch, 13. August 2008

Italien realisiert Haft und Enteignung für Alkoholfahrer

Wer in Italien betrunken Auto fährt, geht künftig enorm hohe Risiken ein. Trunkenheitsfahrern droht nicht nur Haft, sondern sogar die sofortige Enteignung des Pkw, meldet der ADAC. Diese drastische Massnahme wird den Angaben zufolge angewendet, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) mehr als 1,5 Promille beträgt und es sich bei dem alkoholisierten Fahrer um den im Fahrzeugschein eingetragenen Halter des Kfz handelt. Bereits bei einer BAK von 0,5 bis 0,8 Promille wird das Portemonnaie um bis zu 2.000 Euro erleichtert. Ab 0,8 Promille kommen zu den höchstens 3.200 Euro Geldstrafe noch maximal sechs Monate Haft hinzu. Die Haftstrafen werden allerdings bei Ersttätern meist zur Bewährung ausgesetzt. Im Falle einer Kontrolle sollte sich der Fahrer auf keinen Fall weigern, einen Alkoholschnelltest durchzuführen. Ansonsten können die Behörden laut Gesetz von einer BAK von über 1,5 Promille ausgehen.

Das italienische Parlament muss der Verordnung vom 27. Mai 2008 noch zustimmen aber das gilt derzeit als sicher und mit der Verabschiedung hätte Italien eines der strengsten Gesetze gegen Alkohol im Strassenverkehr.

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